Lernförderung / Bildungspaket
(Bildung und Teilhabe)
Nachhilfe nach dem Bildungspaket
Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.
Kreis der Berechtigten
- Bezieher von Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
- dem SGB XII (Sozialhilfe)
- dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eine Förderung nach dem BuT ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Versetzungsgefährdung, Erreichen eines höheren Lernniveaus, Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder im Beruf).
Jobcenter Kreis Warendorf
https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitsuchend/bildung-und-teilha
- Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter in Warendorf (Tel. 02581 9307 75).
- Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wenden sich an das Kreissozialamt (Tel. 02581 5350 88).
Informationen zu den Anträgen
- Bitte downloaden Sie die beiden Formulare
- füllen Sie die markierten Stellen aus
- unterschreiben Sie das Formular
Senden Sie die Formulare zurück
per Post an
- MeinSprachClub, Von-Galen-Str 5, 48336 Sassenberg
- MeinSprachClub, Großer Kamp 11, 48346 Ostbevern
per E-Mail
- info@meinsprachclub.de
- per Formular (Antrag Lernförderung)
Basisantrag
Ergänzende Angaben
Antrag Lernförderung
1. Nachhilfe ja oder nein?
Prüfen Sie, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.
2. Nachhilfeumfang
Gemeinsam planen wir einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe. Aus unserer Erfahrung wissen wir, wieviel Stunden pro Woche notwendig sind. Zu viel Unterricht blockiert die Schüler, zu wenig Unterricht bleibt häufig erfolglos. Gemeinsam mit Eltern und Kind finden wir die richtige Mischung.
3. Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare s.o.).
4. Antragstellung
Wir reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu, den Sie dann bitte bei uns einreichen und mitbringen.
5. Abrechnung
MeinSprachClub rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Sie brauchen sich in der Regel um nichts mehr kümmern. In der Regel verlangt die Behörde einen Eigenanteil.
