Lernförderung / Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Nachhilfe nach dem Bildungspaket:

Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Kreis der Berechtigten: Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Eine Förderung nach dem BuT ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Versetzungsgefährdung, Erreichen eines höheren Lernniveaus, Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder im Beruf).

Informationen zu den Anträgen (bereits durch MeinSprachClub ausgefüllt, Ergänzung durch Antragsteller und Schule notwendig)
Bitte Download der beiden Formulare, markierte Stellen ausfüllen und unterschreiben!!  Zurück an MeinSprachclub senden (per Post: Von-Galen-Str 5, 48336 Sassenberg) oder per Email: info@meinsprachclub.de

Ergänzende Angaben Lernförderung

Basisantrag Lernförderung

Link Jobcenter Kreis Warendorf: Bildung und Teilhabe
https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitsuchend/bildung-und-teilhabe

Die ausgefüllten Anträge MIT UNTERSCHRIFT bei uns (Briefkasten) (Von-Galen-Str. 7, 48336 Sassenberg oder Großer Kamp 11, 48346 Ostbevern) abgeben.

Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter in Warendorf (Tel. 0 25 81/93 07-75). Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wenden sich an das Kreissozialamt (Tel. 0 25 81/53 50 88).

1. Nachhilfe ja oder nein?
Prüfen Sie, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.

2. Nachhilfeumfang
Gemeinsam planen wir einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe. Aus unserer Erfahrung wissen wir, wieviel Stunden pro Woche notwendig sind. Zu viel Unterricht blockiert die Schüler, zu wenig Unterricht bleibt häufig erfolglos. Gemeinsam mit Eltern und Kind finden wir die richtige Mischung.

3. Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare s.o.).

4. Antragstellung
Wir reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu, den Sie dann bitte bei uns einreichen und mitbringen.

6. Abrechnung
MeinSprachClub rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Sie brauchen sich in der Regel um nichts mehr kümmern. In der Regel verlangt die Behörde einen Eigenanteil.

    Anmeldung zur Lernförderung

    Warenkorb
    Close ✕

    Unterrichtsort

    Kategorie

    Klasse

    Nach oben scrollen