Nachhilfe nach dem Bildungspaket:
Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Kreis der Berechtigten: Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine Förderung nach dem BuT ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hier geht es zum Antrag/Formular Lernförderung:
https://meinsprachclub.de//lernfoerderung-bildungspaket-bildung-und-teilhabe/
Link Jobcenter Kreis Warendorf: Bildung und Teilhabe
https://www.jobcenter-warendorf.de/arbeitsuchend/bildung-und-teilhabe